Als Rechtsanwalt bin ich seit 1998 zugelassen. Zuvor habe ich als Stadtdirektor in der Praxis meine fundierten Kenntnisse und Erfahrungen über Entscheidungsstrukturen in allen Bereichen des öffentlichen Rechts erworben.

Diese Kenntnisse und meine jahrelange Erfahrung in Verhandlungen und Gerichtsverfahren bilden die Grundlage für meine fachkompetente und engagierte Beratung und Vertretung bei Rechtsansprüchen speziell in den Bereichen öffentliches Baurecht,  privates Baurecht, und Verwaltungsrecht.

Mit gleichem Einsatz und Fachkompetenz vertrete ich auch andere Bereiche des öffentlichen und des bürgerlichen Rechts (s. die Rechts­gebiete).

In Vertragsverhandlungen, in der Ausarbeitung von Verträgen sowie in der Erstellung von Gutachten sehe ich einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Aufgaben. So können durch frühzeitige Beratung und fachkompetente Verhandlungsführung oft langwierige Prozesse vermieden werden.

Mein grundsätzlicher Rat: Statt langwieriger Prozesse besser frühzeitige Verhandlungen!

Wenn aber ein Prozess angestrengt werden muss, dann wird er von mir auch in anfangs aussichtslos scheinenden Verfahren mit vollem Einsatz und mit der gebotenen Sorgfalt geführt. Für meine Mandanten meistens auch erfolgreich, egal, ob ich sie mit speziellen Erfahrungen in großen Bauprozessen oder genauso in kleinen Rechtsstreitigkeiten vertrete.

Denn als Rechtsanwalt handle ich immer nach meinem bewährten Wahlspruch:

MIT RECHT ZUM ERFOLG!

 

Termine nach Vereinbarung, Referenzen siehe hier oder auf Nachfrage.