Aktuelles

Hier finden Sie in unregelmäßigen Abständen aktuelle Meldungen zu meinen Rechtsgebieten.

Ab 01.01.2022 treten die größten Änderungen im Allgemeinen Schuldrecht seit der Schuldrechtsmodernisierung vor 20 Jahren in Kraft. In den §§ 327 – 327 u BGB werden 22 neue Vorschriften über „Verträge über digitale Produkte“ eingefügt, sowie darüber hinaus ergänzende Regelungen in den §§ 475 b, 546 a, 548 a und b, 650 BGB.
Parallel wird im Kaufrecht in den §§ 434 – 434 c BGB ein neuer Sachmangelbegriff eingeführt, der u.a. die Einhaltung der Montageanforderungen als Voraussetzung einer Mangelfreiheit der Kaufsache bestimmt.
Zwei wesentliche Änderungen, die beide uneingeschränkt praxisrelevant sind.

 

Wusste der VW-Vorstand von der Abschalt-Software bei Dieselfahrzeugen und nahm er dies sogar billigend in Kauf?
Dazu hat jetzt der BGH grundsätzlich entschieden. Ein weiteres Grundurteil des BGH vom 29.06.21
– VI ZR 566/19 – zum Dieselskandal und zur sekundären Darlegungslast:
Dieselskandal: VW trifft sekundäre Darlegungslast

BauO NRW novelliert
Die BauO NRW ist mit vielen Änderungen seit 2018 in Kraft. Seit dem 01.07.2021 ist sie erneut novelliert worden.
Wer jetzt bauen will, oder wer in Nachbarverhandlungen steht, sollte sich aktuell informieren und beraten lassen.


Eigentümergemeinschaften können Rechte einzelner Eigentümer auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum einklagen (Grundurteil des BGH vom 11.11.2022 -V ZR 213/21 –)!

Nach der Auflassung und vor der Eigentumsumschreibung sind formlose Vertragsänderungen möglich (BGH, Urteil vom 14.09.2018 -V ZR 213/17 -)