Diese anwaltliche Spezialmaterie zählt zu den schwierigeren Materien des bürgerlichen Rechts.
Das private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauwerks Beteiligten, z.B. Bauherr, Auftragnehmer, Architekt, Unternehmer, und der Sonderfachleute (z.B. Statiker, Bodengutachter, Vermessungsingenieure, Heizungsingenieure, Innenarchitekten).
Es wird im Wesentlichen im Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB, im besonderen Bauvertragsrecht der §§ 650 a) – h) BGB, und in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB/B geregelt, ergänzt durch eine außerordentlich umfangreiche, komplexe Rechtsprechung.
Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht gestalten die Beteiligten ihre vertraglichen Beziehungen selbst im Rahmen der Vertragsfreiheit und der Gesetze.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen des Bauherrn aus dem Baugeschehen zu den Nachbarn, ebenso wie den Haftungsausgleich zwischen dem Bauherrn und allen am Bau Beteiligten, sowie zwischen diesen.
In der Praxis geht es zunächst um den Abschluss von Bauverträgen, um das Aushandeln von Regelungen für die Planung und Durchführung eines Bauwerks.
Während des Baus und anschließend entstehen häufig Streitigkeiten über Haftung und Verantwortung zwischen den am Bau Beteiligten wegen Baumängeln, Bauschäden, Bauverzögerungen, und Schadensersatz.
Daraus entstehende Bauprozesse sind in der Regel – abhängig von der Größe des Bauvorhabens – durch eine Vielzahl von einzelnen Streitpunkten gekennzeichnet (sog. Punktesachen). Dabei kommt es grundsätzlich auf eine genaue, gegliederte Darlegung aller Ansprüche und auf ihre Beweisbarkeit an. Dabei ist die Beweislast oft prozessentscheidend. Für den Beklagten kommt es ebenso auf die Widerlegung der Ansprüche und auf die genaue Darlegung der Gegenforderungen an. Vorab hat sich sehr bewährt, ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchzuführen, das die vorweggenommene Beweisaufnahme für den nachfolgenden Prozess darstellt!.
Daneben sind die Grundsätze des allgemeinen Schuldrechts (z.B. Vertragspflichten, Verjährung, Verzug, Erfüllung, Rücktritt, Aufrechnung, gesamtschuldnerische Haftung, Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen), sowie des in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelten Prozessrechts (z.B. Streitverkündung, Beweisrecht, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Parteivernehmung, Beweissicherung), ebenso die umfangreiche Rechtsprechung dazu, zu beachten.
Bei diesen Fragen empfehle ich ausdrücklich eine frühzeitige anwaltliche Beratung:
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für mehr Rechtssicherheit bei den komplexen Bauverträgen durch frühe Vertragskontrolle,
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durch Begleitung bei Verhandlungen zur vertraglichen Durchsetzung Ihrer Forderungen wie zur Abwehr von überzogenen Gegenforderungen,
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als letztes Mittel durch erfolgreiche Vertretung bei der Prozessführung.
In diesem Spezialgebiet sollten Sie bei der Auswahl eines Rechtsanwalts denjenigen beauftragen, der sich in diesem Gebiet, einschließlich der verwandten Rechtsgebiete, wie z.B. Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, usw., gut auskennt, und der eine umfangreiche Praxiserfahrung sowie eine umfangreiche Prozesserfahrung mitbringt.
Nur diese Erfahrungen garantieren Ihnen eine optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem privaten Baurecht, fragen Sie nach!