Das Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht betrifft das Recht des staatlichen und kommu­nalen Handelns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

Es besteht aus dem Allgemeinen und dem Besonderen Verwaltungsrecht.

Im Allgemeinen Verwaltungsrecht (Verwaltungsverfahrensgesetz = VwVfG) sind die Grundsätze für das Verwaltungsverfahren und das Verwaltungshandeln geregelt, wie z.B. der Verwaltungsakt, seine Rücknah­me und Wider­ruf, der Untersuchungs­grund­satz, die Ermessensausübung, die Rechte der Beteiligten wie Anhörung und Akten­einsicht, die Regeln über öffentlich-rechtliche Verträge und über Planfest­stellungs­verfahren, usw.

Daneben regelt das Grundgesetz (GG) weitere allgemeine Grundsätze des Verwaltungs­rechts, wie den Vorrang des Gesetzes, den Vorbehalt des Gesetzes, und den praxisrelevanten Grund­satz der Verhältnismäßigkeit.

Daneben gibt es Gesetze für spezielle Rechtsbereiche, wie z.B. das Verwaltungsvoll­streck­ungs­gesetz, das Verwaltungszustellungsgesetz, u.a.

Das Besondere Verwaltungsrecht betrifft die einzelnen Rechtsgebiete des materi­ellen Verwaltungsrechts. Dies sind, soweit ich sie bear­bei­te, insbesondere das öffentliche Baurecht (s. besondere Erläuterung), sowie in Einzelfällen das Kommu­nalrecht mit Kommunal­verfassungsrecht, das Umweltrecht mit Abfallrecht, Immissions­­schutzrecht, Wasserrecht und Bodenschutzrecht, das Beamtenversor­gungsrecht, das Kartellrecht, u.a.

Daneben regelt das Verwaltungsprozessrecht in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Gerichtsverfahren und den Rechtsschutz gegen Handlungen der Verwaltung vor den Verwaltungs­gerichten.

In der Praxis sind dies Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, Widerspruch, Untätig­keitsklage, Normenkontrolle, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Berufung, und Beschwerde.

Von den v.g. Rechtsgebieten habe ich umfangreiche Praxiserfahrungen und Kennt­nisse im öffentlichen Baurecht, im Abfallrecht und in den anderen Gebieten des Umwelt­rechts, sowie im Beamtenrecht, darüber hinaus im Amtshaftungsrecht.

Das Kartellrecht, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), spielt z.B. bei dem Thema Ausschreibung von Grundstücksverträgen und städtebau­lichen Verträ­gen der öffentlichen Hand eine große Rolle.

Weitere Praxis- und Prozesserfahrungen habe ich bei Normenkontrollen (VGH Baden-Württemberg), Abwasserabgaben (Land Sachsen-Anhalt), Anschlussbeiträ­gen (OVG Magdeburg), Planfeststellungsverfahren (BVerwG), und Kommunalver­fassungsrecht (Verfassungsgerichtshof NRW) erworben.

In verwaltungsrechtlichen Fällen sollten Sie bei der Auswahl eines Rechtsanwalts denjenigen beauf­tra­gen, der sich darin, einschließlich der verwandten Rechtsgebiete, gut auskennt, und der eine umfangreiche Praxiser­fah­rung aus vielen Verhandlungen und Gutachten, sowie eine umfangreiche Prozesserfahrung mitbringt.

Nur diese Erfahrungen garantieren Ihnen eine optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Verwaltungsrecht, fragen Sie nach!