Das Verwaltungsrecht ist der Oberbegriff für das Recht des staatlichen und kommunalen Handelns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Es behandelt die Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung.
Es besteht aus dem Allgemeinen und dem Besonderen Verwaltungsrecht.
Im Allgemeinen Verwaltungsrecht sind die Grundsätze für das Verwaltungsverfahren und das Verwaltungshandeln geregelt, wie z.B. der Verwaltungsakt, seine Rücknahme und Widerruf, der Untersuchungsgrundsatz, die Ermessensausübung, die Rechte der Beteiligten wie Anhörung und Akteneinsicht, die Regeln über öffentlich-rechtliche Verträge und über Planfeststellungsverfahren, usw.
Diese u.a. Grundsätze sind im Verwaltungsverfahrensgesetz zusammengefasst, das nach meiner Erfahrung durch Behörden nicht immer richtig angewendet wird.
Daneben sind weitere allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts, wie der Vorrang des Gesetzes, der Vorbehalt des Gesetzes, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, im Grundgesetz geregelt.
Für einzelne Aspekte gibt es spezielle Gesetze, wie z.B. das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, das Verwaltungszustellungsgesetz, u.a.
Unter den Begriff Besonderes Verwaltungsrecht werden die einzelnen Rechtsgebiete des materiellen Verwaltungsrechts zusammengefasst. Dies sind, soweit ich sie bearbeite, insbesondere das öffentliche Baurecht (s. besondere Erläuterung), das Kommunalrecht mit Kommunalverfassungsrecht, das Umweltrecht mit insbesondere Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht und Bodenschutzrecht, das Beamtenrecht, das Beamtenversorgungsrecht, das Kartellrecht, u.a.
Daneben regelt das Verwaltungsprozessrecht in der Verwaltungsgerichtsordnung den Rechtsschutz gegen Bescheide der Verwaltung vor den Verwaltungsgerichten, z.B. durch Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, Untätigkeitsklage, Normenkontrolle, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Berufung, und Beschwerde.
In den v.g. Rechtsgebieten habe ich umfangreiche Praxiserfahrungen und Kenntnisse im öffentlichen Baurecht, im Abfallrecht und in den anderen Gebieten des Umweltrechts, sowie im Beamtenrecht, darüber hinaus im Amtshaftungsrecht.
Das Kartellrecht, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, spielt z.B. bei dem Thema Ausschreibung von öffentlichen Grundstücksverträgen und städtebaulichen Verträgen der öffentlichen Hand eine große Rolle.
Weitere Praxis- und Prozesserfahrungen habe ich bei Normenkontrolle (VGH Baden-Württemberg), Abwasserabgaben (Land Sachsen-Anhalt), Anschlussbeiträgen (OVG Magdeburg), Planfeststellungsverfahren (BVerwG), und Kommunalverfassungsrecht (Verfassungsgerichtshof NRW).
In verwaltungsrechtlichen Fällen sollten Sie nur einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich darin einschließlich der verwandten Rechtsgebiete, gut auskennt, und der eine umfangreiche Praxiserfahrung aus vielen Verhandlungen und Gutachten, sowie eine umfangreiche Prozesserfahrung mitbringt u.a. aus großen Gerichtsverfahren vor Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen, sowie vor dem Verfassungsgerichtshof NRW und dem Bundesverwaltungsgericht.
Nur diese Erfahrungen garantieren Ihnen eine optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Verwaltungsrecht, fragen Sie bei Interesse nach!