Das Verwaltungsrecht betrifft das Recht des staatlichen und kommunalen Handelns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Es besteht aus dem Allgemeinen und dem Besonderen Verwaltungsrecht.
Im Allgemeinen Verwaltungsrecht (Verwaltungsverfahrensgesetz = VwVfG) sind die Grundsätze für das Verwaltungsverfahren und das Verwaltungshandeln geregelt, wie z.B. der Verwaltungsakt, seine Rücknahme und Widerruf, der Untersuchungsgrundsatz, die Ermessensausübung, die Rechte der Beteiligten wie Anhörung und Akteneinsicht, die Regeln über öffentlich-rechtliche Verträge und über Planfeststellungsverfahren, usw.
Daneben regelt das Grundgesetz (GG) weitere allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts, wie den Vorrang des Gesetzes, den Vorbehalt des Gesetzes, und den praxisrelevanten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Daneben gibt es Gesetze für spezielle Rechtsbereiche, wie z.B. das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, das Verwaltungszustellungsgesetz, u.a.
Das Besondere Verwaltungsrecht betrifft die einzelnen Rechtsgebiete des materiellen Verwaltungsrechts. Dies sind, soweit ich sie bearbeite, insbesondere das öffentliche Baurecht (s. besondere Erläuterung), sowie in Einzelfällen das Kommunalrecht mit Kommunalverfassungsrecht, das Umweltrecht mit Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht und Bodenschutzrecht, das Beamtenversorgungsrecht, das Kartellrecht, u.a.
Daneben regelt das Verwaltungsprozessrecht in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Gerichtsverfahren und den Rechtsschutz gegen Handlungen der Verwaltung vor den Verwaltungsgerichten.
In der Praxis sind dies Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, Widerspruch, Untätigkeitsklage, Normenkontrolle, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Berufung, und Beschwerde.
Von den v.g. Rechtsgebieten habe ich umfangreiche Praxiserfahrungen und Kenntnisse im öffentlichen Baurecht, im Abfallrecht und in den anderen Gebieten des Umweltrechts, sowie im Beamtenrecht, darüber hinaus im Amtshaftungsrecht.
Das Kartellrecht, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), spielt z.B. bei dem Thema Ausschreibung von Grundstücksverträgen und städtebaulichen Verträgen der öffentlichen Hand eine große Rolle.
Weitere Praxis- und Prozesserfahrungen habe ich bei Normenkontrollen (VGH Baden-Württemberg), Abwasserabgaben (Land Sachsen-Anhalt), Anschlussbeiträgen (OVG Magdeburg), Planfeststellungsverfahren (BVerwG), und Kommunalverfassungsrecht (Verfassungsgerichtshof NRW) erworben.
In verwaltungsrechtlichen Fällen sollten Sie bei der Auswahl eines Rechtsanwalts denjenigen beauftragen, der sich darin, einschließlich der verwandten Rechtsgebiete, gut auskennt, und der eine umfangreiche Praxiserfahrung aus vielen Verhandlungen und Gutachten, sowie eine umfangreiche Prozesserfahrung mitbringt.
Nur diese Erfahrungen garantieren Ihnen eine optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Verwaltungsrecht, fragen Sie nach!