Als anwaltliche Spezialmaterie zählt es zu den schwierigsten Materien des besonderen Verwaltungsrechts.
Es ist die Summe aller öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften zur Lenkung und Ordnung der Bebauung von Grundstücken, ergänzt durch eine sehr umfangreiche, komplexe Rechtsprechung.
Es umfasst sowohl das Bauplanungsrecht, mit Städteplanungs-, und Städtebaurecht, die die örtliche Planung der Bodennutzung regeln, als auch das Bauordnungsrecht, das insbesondere die sicherheitsrelevanten, baukonstruktiven, gestalterischen, und nachbarschützenden Anforderungen an das konkrete Bauwerk regelt.
Es ist gekennzeichnet durch ein oft dreiseitiges Verhältnis zwischen Bauherrn, Investor, und Architekt auf der einen Seite, der Bauaufsichtsbehörde auf der anderen Seite, und den ggf. betroffenen Nachbarn als häufig zu beteiligenden Dritten.
Zum Bauplanungsrecht gehört auch das Raumplanungsrecht, das die überörtliche Planung in Form der Raumordnung, der Landesplanung, und der raumbedeutsamen Fachplanungen betrifft, und das die Bau- oder Stadtplanung in den größeren Zusammenhang der überörtlichen Raumplanung einbindet.
Dabei sind nebeneinander die bauplanungsrechtlichen Vorgaben des Bundesrechts, die bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Landesbauordnungen, sowie die Vorgaben des jeweiligen örtlichen Satzungsrechts (z.B. Bebauungspläne) zu beachten.
I.d.R. geht es um Fragen von Art und Maß der baulichen Nutzung, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt, ob es den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht, usw.
In der Praxis geht es meist darum, ein bestimmtes Bauprojekt zu verwirklichen, oder auch im Gegenteil aus nachbarlicher Betroffenheit zu verhindern, oder Rechtsschutz gegen eine Ablehnung der Genehmigung für das Bauprojekt zu erreichen.
Dabei kommt dem Bauherrn der Grundsatz der Baufreiheit zugute, der allerdings nur im Rahmen der Gesetze besteht. Im Einzelfall entscheidet die Behörde im Rahmen einer Abwägung unter Würdigung aller gesetzlichen Vorgaben über den Anspruch. Dabei ist eine anwaltliche Vertretung ratsam.
Bei diesen Fragen ist grundsätzlich eine frühzeitige anwaltliche Beratung über die baurechtliche Situation zu empfehlen, die auch Behörden und Investoren häufig verkennen:
- generell für mehr Rechtssicherheit bereits bei Planungen von Vorhaben,
- allgemein zur engagierten Durchsetzung von Ansprüchen oder zur Abwehr von unberechtigten Forderungen,
- durch Begleitung bei Verhandlungen mit Behörden bzw. Investoren, um Vorhaben genehmigungsfähig zu gestalten, z.B. über Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes, durch städtebauliche Verträge, durch frühzeitiges Einbinden von Grundstücksnachbarn,
- durch frühzeitige Einwendungen in Verhandlungen gegen Baugenehmigungen oder Bebauungspläne, oder gegen eine Ablehnung, um einen Verwaltungsrechtsstreit durch Überzeugung zu vermeiden,
- als letztes Mittel durch erfolgreiche Vertretung bei der Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht, z.B. durch Einwendungen gegen Baugenehmigungen oder Bebauungspläne, insbesondere durch Aufdeckung von Verfahrens- und Abwägungsfehlern, oder auch gegen die Ablehnung von Bauanträgen, wie auch die Abwehr von Nachbarklagen.
In diesem Spezialgebiet sollten Sie nur einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich in diesem Gebiet, einschließlich der verwandten Rechtsgebiete, wie z.B. Bodenrecht, Erschließungsrecht, Straßen- und Wegerecht, Umweltrecht, Planfeststellungsrecht, usw., mit allen grundstücksbezogenen Rechtsfragen, gut auskennt, und der eine umfangreiche Verhandlungs- und Prozesserfahrung mitbringt, u.a. aus großen Gerichtsverfahren vor Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen, sowie vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Nur diese Erfahrungen garantieren Ihnen eine optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem öffentlichen Baurecht, fragen Sie bei Interesse nach!